Förderrichtlinien

Die Förderungsgrundsätze der WISPO - Wiesbadener Sportförderung e.V.

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Grundlage der Förderungsgrundsätze ist die Satzung der WISPO – Wiesbadener Sportförderung e.V. Der Vorstand regelt die Förderung und entscheidet über die Auswahl der zu fördernden Sportlerinnen und Sportler, Vereine und Mannschaften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

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Der jeweilige Vereinsvorstand ist aufgerufen, über die Grundsätze der Förderung zu befinden und diese zu formulieren. Die Grundsätze werden den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht, d.h., es gelten die Förderrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung.

 

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Im Rahmen der turnusmäßigen Mitgliederversammlungen ist es den Mitgliedern möglich, auf gegebenenfalls gewünschte Änderungen willensbildend hinzuwirken.

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Gefördert werden können

die die Landeshauptstadt Wiesbaden in besonderem Maße vertreten. Nicht gefördert wird der Senioren-, der Breiten- und der bezahlte Leistungssport.

 

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Die Förderung kann erfolgen durch


Im Vordergrund steht dabei die Förderung des Sportnachwuchses.

 

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Eine Förderung kann auch erfolgen

 

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Die Förderung ist grundsätzlich auf 12 Monate begrenzt. Darüber hinausgehende längere Förderung kann für schlüssige Konzepte erfolgen; sie stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierungssicherstellung.

 

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Die Verwendung der Fördermittel ist von den Turn- und Sportvereinen spätestens am Jahresende nachzuweisen.

Wiesbaden, den 14. September 1999