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Die Förderungsgrundsätze der WISPO - Wiesbandener Sportförderung e.V.

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Grundlage der Förderungsgrundsätze ist die Satzung der WISPO – Wiesbadener Sportförderung e.V. Der Vorstand regelt die Förderung und entscheidet über die Auswahl der zu fördernden Sportlerinnen und Sportler, Vereine und Mannschaften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.


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Der jeweilige Vereinsvorstand ist aufgerufen, über die Grundsätze der Förderung zu befinden und diese zu formulieren. Die Grundsätze werden den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht, d.h., es gelten die Förderrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung.


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Im Rahmen der turnusmäßigen Mitgliederversammlungen ist es den Mitgliedern möglich, auf gegebenenfalls gewünschte Änderungen willensbildend hinzuwirken.
 

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Gefördert werden können

  • alle Leistungssportlerinnen und -sportler
  • talentierte Nachwuchssportlerinnen und -sportler
  • Turn- und Sportvereine
  • Vereins- und Auswahlmannschaften

die die Landeshauptstadt Wiesbaden in besonderem Maße vertreten. Nicht gefördert wird der Senioren-, der Breiten- und der bezahlte Leistungssport.


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Die Förderung kann erfolgen durch

  • ideelle und materielle Unterstützung
  • Unterstützung der Turn- und Sportvereine, die ein schlüssiges Konzept zur Förderung der Leistungssportlerinnen und –sportler vorlegen.
  • besonders intensive Förderung der Leis­tungssport treibenden Jugendlichen.


Im Vordergrund steht dabei die Förderung des Sportnachwuchses.

  • Beratung der Turn- und Sportvereine.
  • Hilfestellung in Ausbildungsfragen für unsere Sportjugend.


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Eine Förderung kann auch erfolgen

  • als Zuschuss für besondere finanzielle Belastungen bei der Veranstaltung von Wettkämpfen
  • als Zuschuss zur Beschäftigung qualifizierter Trainerinnen und Trainer
  • als Zuschuss zur Anschaffung von Spezialsportgeräten
  • als Fahrtkostenzuschuss
  • als Beihilfe für Schule, Ausbildung, Studium oder spezielle Ernährung


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Die Förderung ist grundsätzlich auf 12 Monate begrenzt. Darüber hinausgehende längere Förderung kann für schlüssige Konzepte erfolgen; sie stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierungssicherstellung.


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Die Verwendung der Fördermittel ist von den Turn- und Sportvereinen spätestens am Jahresende nachzuweisen.

  • Bei einer jährlichen Förderung ab € 1.000,-- bis € 2.500,-- genügt ein vereinfachter Nachweis.
  • Ab € 2.500,-- jährlicher Förderung ist ein Verwendungsnachweis nach Vorgaben des Vorstandes zu erstellen.

Wiesbaden, den 14. September 1999